- Versammlung
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Ver|samm|lung [fɛɐ̯'zamlʊŋ], die; -, -en:a) <ohne Plural> das Versammeln; das Sichversammeln; das Zusammenkommen:die Versammlung auf dem Bahnhofsvorplatz löst sich immer schnell auf.Zus.: Volksversammlung.b) Zusammenkommen, Beisammensein einer größeren Anzahl von Personen zu einem bestimmten Zweck:eine große, öffentliche, politische Versammlung; wir berufen für nächste Woche eine Versammlung ein; ich erkläre die Versammlung für eröffnet, für geschlossen; auf der Versammlung wird der Vorstand neu gewählt und es findet eine Abstimmung zu wichtigen Themen statt.Zus.: Aktionärsversammlung, Betriebsversammlung, Delegiertenversammlung, Fraktionsversammlung, Gemeindeversammlung, Generalversammlung, Gläubigerversammlung, Hauptversammlung, Innungsversammlung, Jahreshauptversammlung, Mitgliederversammlung, Parteiversammlung.c) Anzahl von Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck versammelt haben:anschließend geht die Versammlung geschlossen zum Sektempfang.Syn.: ↑ Abteilung, ↑ Bande (emotional), ↑ Clique, ↑ Gespann, ↑ Gruppe, ↑ Haufen (ugs.), ↑ Horde (emotional abwertend), ↑ Meute (ugs. abwertend), ↑ Pulk, ↑ Schar, ↑ Trupp.* * *
Ver|sạmm|lung 〈f. 20〉I 〈unz.〉1. das Versammeln2. das Sichversammeln3. das Versammeltsein4. versammelte Haltung u. Gangart (des Pferdes)II 〈zählb.〉1. mehrere zu einem bestimmten Zweck zusammengekommene Personen (Partei\Versammlung, Volks\Versammlung)2. Besprechung, Beratung mehrerer Personen● eine \Versammlung einberufen; die \Versammlung eröffnen, leiten, schließen; auf einer \Versammlung sprechen* * *
Ver|sạmm|lung , die; -, -en:1. [im 15. Jh. versamblung]a) <o. Pl.> das Versammeln, Sichversammeln, Zusammenkommen;b) Zusammenkunft, Beisammensein mehrerer, meist einer größeren Anzahl von Personen zu einem bestimmten Zweck:eine öffentliche, politische V.;eine V. einberufen, abhalten, leiten, verbieten, auflösen, stören, besuchen;ich erkläre hiermit die V. für eröffnet, geschlossen;die V. sprengen;zu einer V. gehen;c) mehrere, meist eine größere Anzahl von Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck versammelt haben:eine große, vielköpfige V.;die gesetzgebende V.2. <o. Pl.> (Reiten)b)↑ versammelte (2) Haltung eines Pferdes.* * *
Versammlung,1) allgemein: Zusammenkunft einer größeren Zahl von Menschen zu einem bestimmten Zweck.2) Pferdesport: durch Gewicht- und Zügeleinwirkung des Reiters bewirkte stärkere Beugung des Pferdes in den Hinterbeinen; dabei wird der Pferdehals näher an den Reiter herangeholt, und das Pferd tritt weniger raumgreifend, aber ausdrucksvoller.3) Recht: Das Versammlungsgesetz regelt die öffentlichen, d. h. allgemein zugänglichen Versammlungen und unterscheidet entsprechend Art. 8 GG zwischen Versammlungen unter freiem Himmel und Versammlungen in geschlossenen Räumen. Im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene grundsätzliche Anmeldepflicht ist der Begriff der Eilversammlung und der Spontanversammlung geprägt worden.* * *
Ver|sạmm|lung, die; -, -en [1: im 15. Jh. versamblung]: 1. a) <o. Pl.> das Versammeln, Sichversammeln, Zusammenkommen: Alarm vormittags war zu begrüßen, weil der Unterricht ausfiel und die V. der ganzen Oberschule im Keller zu Disziplinschwierigkeiten reichen Anlass bot (Küpper, Simplicius 73); b) Zusammenkunft, Beisammensein mehrerer, meist einer größeren Anzahl von Personen zu einem bestimmten Zweck: eine öffentliche, politische V.; die V. ist gut, schlecht besucht; Hier im Keller hat jedoch eine V. ... stattgefunden (Plievier, Stalingrad 287); eine V. einberufen, leiten, verbieten, auflösen, stören, besuchen; ich erkläre hiermit die V. für eröffnet, geschlossen; Gestern Abend war ein Haufen Männer ... dort und hat eine gewichtige V. abgehalten (Fels, Kanakenfauna 51); Man hatte angeordnet, meine V. zu sprengen (Niekisch, Leben 209); Die einzigen -en in der Bucht, an denen ich das Jahr über teilnahm, das waren die sonntäglichen Gottesdienste (Handke, Niemandsbucht 964); auf einer V. sprechen; in einer V. sein; von einer V. kommen; zu einer V. gehen; c) mehrere, meist eine größere Anzahl von Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck versammelt haben: eine große, vielköpfige V.; Die gesetzgebende V. soll nicht auf die Aufgabe beschränkt sein, Gesetze zu erlassen (Fraenkel, Staat 118); Ein Student habe nach seinem Referat vor der ganzen V. an ihn die Frage gerichtet (Leonhard, Revolution 79). 2. <o. Pl.> (Reiten) a) das Versammeln (2) eines Pferdes; b) versammelte (2) Haltung eines Pferdes: Die noch stärkere Erholung für ein Pferd, das längere Zeit in hoher V. ging (Dwinger, Erde 91).
Universal-Lexikon. 2012.